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UKV ZahnPREMIUM

Der UKV ZahnPREMIUM ist ein neuer Tarif mit hohen Leistungen im Zahnbereich, der vor allem bei Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie für Kinder punkten kann.

UKV ZahnPremium

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet zwar für Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Personen werden jedoch in Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt, je nach Schwere der Zahn- und Kieferfehlstellungen. Für Personen, die in die KIG 3, 4 oder 5 eingeteilt werden, erstattet die GKV die Leistung zu 100%, für KIG1 und KIG2 jedoch nicht.

Damit sind vor allem Kinder betroffen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in KIG 1 oder KIG 2 eingeteilt wurde. Das kann teuer werden! Der UKV ZahnPREMIUM greift hier ein und reduziert die Kosten für die kieferorthopädischen Maßnahmen um bis zu 90%.

Die UKV ZahnPREMIUM Highlights für Kieferorthopädie

  • Kieferorthopädische Behandlungen werden weit über das Leistungsspektrum der GKV erstattet (Kinder mit Einstufung in die »Kieferorhopädische Indikationsgruppen (KIG)« 1 und 2 und Jugendliche bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres (90% der erstattungsfähigen Kosten).
  • Erstattung zu 90% des Rechnungsbetrages, abzüglich der tatsächlichen erstatteten Leistung der GKV
  • Für Maßnahmen, die bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres begonnen wurden (Abschluss kann später liegen)
  • Auch für vorbereitende diagnostische und therapeutische Leistungen

Die UKV ZahnPREMIUM Highlights für Zahnersatz und Zahnbehandlung

  • Tarifliche Leistungen werden im Zahnbereich zu 90% erstattet, auch wenn die GKV nicht zahlt (es werden nicht wie bei anderen Mitbewerbern fiktive GKV-Leistungen angerechnet).
  • Erstattung im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ (d.h. bis zum 3,5-fachen Satz für zahnärztliche Leistungen).
  • Bei der Versorgung mit Implantaten gibt es keine tarifliche Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl (keine Obergrenze für Implantate).
  • Brücken und Kronen werden in vollkeramischer- und metallischer Ausführung mit Verblendung erstattet (erstattet werden auch Verblendungen im hinteren – nicht sichtbaren – Zahnbereich.
  • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (Gnathologie).

Zusätzlich erstattet der UKV ZahnPREMIUM bis zu 80% des Rechnungsbetrages bis zu einem Rechnungsbetrag von 250,- Euro in zwei Jahren für Sehhilfen.

Überzeugt? Fordern Sie noch heute Ihren Antrag an!

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